Difool
MU Team
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Genau.ist doch prima. daher versteh ich die aufregung hier nicht.
Vermutlich entsteht immer eine Art von Gram bei Arbeitgebern, da sie per se wissen, dass wenn sie Leute anstellen,
denen anteilig deren Sozialversicherung zu zahlen haben, weil es im Sozialversicherungsgesetz so geregelt ist –
jedoch gibt es dort halt auch die Pflicht sich darüber zu erkundigen, wie es sich mit freiberuflichen Arbeitenden verhält,
vergibt ein Arbeitgeber Aufträge an diese.
Die Abgabepflicht (§ 24 KSVG) ist eben dort geregelt und generell gibt es da den „Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen“
(Verlage, Presseagenturen, Bilderdienste, Theater, Orchester, Werbe- und PR-Agenturen, Museen, usw.),
welche generell mit künstlerisch und kreativ erstellten Arbeiten arbeiten bzw. diese weiterverwerten und zahlen per se Abgaben.
Daher gilt: „Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden.“
Und ob ein Unternehmer*in, Firma etc. abgabepflichtig ist, muss selbst in Erfahrung gebracht werden,
weil das nun mal zur Sozialversicherung und der Rentenversicherung dazugehört.
Bei Angestellten regt sich ja auch niemand auf.