thobie
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Moin, Moin, Kollegen,
ich habe eine rechtliche Frage zu einer Domainregistrierung.
Ich habe mir den Namen eines öffentlichen Waldstücks in meinem Stadtteil, in dem ich seit 7 Jahr fast täglich einen Spaziergang mache und um dessen Wohl und Gestaltung ich mich kümmern will, registrieren lassen. Hintergrund ist auch, eventuell einen Verein für dieses Waldstück zu gründen.
1) Die Internetadresse war frei verfügbar.
2) Es handelt sich um keinen rechtlich geschützten Markennamen wie bei einem Unternehmen.
3) Die Registrierungsstelle Denic hat nichts beanstandet.
4) Die Grünaufsicht des zuständigen Bezirksamts – somit eine Behörde –, die für das Waldstück zuständig ist, kennt diese Website, da ich sie wegen eines bestimmten Anliegens angeschrieben habe. Ich habe keine Beanstandung erhalten.
Ein Nachbar fragt mich nun, ob ich die Genehmigung der Stadt Hamburg dafür habe?
War mein Vorgehen rechtlich zulässig?
ich habe eine rechtliche Frage zu einer Domainregistrierung.
Ich habe mir den Namen eines öffentlichen Waldstücks in meinem Stadtteil, in dem ich seit 7 Jahr fast täglich einen Spaziergang mache und um dessen Wohl und Gestaltung ich mich kümmern will, registrieren lassen. Hintergrund ist auch, eventuell einen Verein für dieses Waldstück zu gründen.
1) Die Internetadresse war frei verfügbar.
2) Es handelt sich um keinen rechtlich geschützten Markennamen wie bei einem Unternehmen.
3) Die Registrierungsstelle Denic hat nichts beanstandet.
4) Die Grünaufsicht des zuständigen Bezirksamts – somit eine Behörde –, die für das Waldstück zuständig ist, kennt diese Website, da ich sie wegen eines bestimmten Anliegens angeschrieben habe. Ich habe keine Beanstandung erhalten.
Ein Nachbar fragt mich nun, ob ich die Genehmigung der Stadt Hamburg dafür habe?
War mein Vorgehen rechtlich zulässig?