Und das Beste:
Als ich eine Statusfeststellung wegen meiner Schulungen, die ich gebe, hatte, war die Aussage der RV: Wenn ich bei den Schulungen scheinselbständig bin, dann gilt das für alle meine Einnahme, auch für die, die nicht aus Schulungstätigkeiten stammen.
Bist aber nicht Scheinselbständig, da die Schulungen ja wohl zu deinem Produktportfolio gehören und somit nur ein Teil deiner Selbständigkeit sind.
Ich weiss das Behörden und Ämter auf allen Ebenen gerne einen Strick drehen wollen wenn es darum geht Einnahmen abzugreifen.
Geht ja schon los beim Biergarten. Biergärten sind vom Gesetzgeber ganz klar definiert und haben z.B. feste SChliessungszeiten -n#mlich 22oo.
Bei meinem Gastronomiebetrieb war diesewsr Bereich aber länger geöffnet.
kam auch prompt irgendwann aml eine Anzeige. Verlief aber folgenlos:
Denn ich hatte von der Definition her keinen Biergarten sondern Gastronomiebetrieb mit Aussenausschank - und so etwas fällt nicht unter die Biergartenverordnung.
Manchmal muss man sich auch mal in den Bürokratendschungel reinbeissen und das System mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Die Geschichte von einem nicht existenten Bescheid durchs Jobcenter lass ich jetzt mal hier nicht los.
Hat beim Jobcenter jedenfalls einen Verwaltungs- und Schriftverkehrstornado ausgelöst.
Und der Grund war echt banal: der Bescheid hatte eine Datum von 1 Jahr vorher zu dem Verwaltungsakt.
Und damit ist der Bescheid nicht existent, da es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Verwaltungsakt gab.
Irrsinn? ja - aber mit so nem scheiss oder ähnlichen müssen sich nicht wenige herumschlagen.