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Wenn man ein abgeschriebenes Gerät aus dem Betrieb nimmt, muss man angeben, welchen Verkaufspreis man dafür erzielt hat, aber wenn man es nicht verkauft, sondern privat übernimmt, fällt das natürlich weg.
Wenn man das dann irgendwann weiterverkauft, passiert auch nichts, das FA merkt es ja erstmal nicht.
Aber eines Tages wird eine Steuerprüfung kommen, die dann auch die Privatkonten durchleuchtet. Dann könnte der Deal auffallen und man muss nachversteuern.
Theoretisch ist die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen ganz einfach. Man muss nur mal Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes aufschlagen. Dort wird erklärt, was eine gewerbliche Tätigkeit ist. Die beiden Schlüsselbegriffe heißen Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit. So darf ein Briefmarkensammler große Teile seiner Sammlung verkaufen, um vom Erlös kistenweise neue Marken zu kaufen, und die überflüssigen Motive weiterverkaufen, ohne dass er damit zum Gewerbetreibenden wird. Denn sein Anliegen ist ja der Ausbau der eigenen Sammlung – und nicht der Handel an sich.
echt, klar wäre das nicht legal , aber das würde doch bestimmt gehen. muß ja net nen rechner sein ein stuhl für den schribtisch wär das gleiche. wenn hier die anworten im forum auch net so legal geschrieben werden dürfen auf meine frage ,dann last es bitte sein oder ein mod. soll meine frage löschen .
Dies betrifft meines Wissens nach aber nur Handwerker-Rechnungen und dies auch erst seit ca. 2 Jahren. Soll angeblich gegen SW-Arbeit helfen.Ich gehe nicht davon aus dass Privatpersonen ihre Kontoauszüge nicht Aufbewahren müssen,
es scheint eine Regelung zu geben das Privatpersonen ihre Eingangs – Rechnungen 2 Jahre
lang aufzubewahren, also warum dann nicht auch ihre Kontoauszüge.
Alle bei mir eingehenden Privatrechnungen sind mit diesem oder einem ähnlichen Text versehen: „Privatpersonen sind verpflichtet Rechnungen 2 Jahre aufzubewahren“…..
Alle bei mir eingehenden Privatrechnungen sind mit diesem oder einem ähnlichen Text versehen: „Privatpersonen sind verpflichtet Rechnungen 2 Jahre aufzubewahren“…..
Ich hatte bereits das Vergnügen einer Steuerprüfung.Ist das wirklich so, oder vermutest Du das? Mal ein anderes Beispiel: metropol-privat bekommt etwas geschenkt und verkauft es später bei ebay - das ist doch keine Einnahme im Sinne der Einkommenssteuererklärung, oder? Und wenn metropol-firma ein Geschenk an metropol-privat macht, dann ist das doch das Gleiche.
das ist glücklicherweise falschJeder Bürger der BRD ist verpflichtet eine Einkommens – Steuererklärung abzugeben, mit jeder ist auch jeder gemeint selbst Kinder.
Stellt euch mal vor...das ist glücklicherweise falsch