Al Terego
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Was tun, wenn der Auftraggeber sich beschwert oder mit "Konsequenzen" droht (z. B. Sperrung des Honoraretats)?
1. Erklären Sie Ihrem Auftraggeber, dass die Abgabepflicht seit 25 Jahren besteht. Wenn er sich irgendwo beschweren will, dann bei seinem Steuerberater.
2. Weisen Sie darauf hin, dass der Vorgang mit Ihnen persönlich nichts zu tun hat, nicht einmal damit, dass Sie Freischaffender oder Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Für jeden, der Honorare für freie künstlerische oder publizistische Leistungen erhält, ist die Abgabe zu zahlen.
3. Machen Sie Ihren Auftraggeber darauf aufmerksam, dass er die Künstlersozialabgabe als Betriebsausgabe geltend machen kann. Das minimiert seine Belastung.
4. Machen Sie deutlich, dass der Einsatz von Ihnen erheblich günstiger war und ist, als wenn er über eine große Agentur oder GmbH Leistungen einkauft. Die rund 5 Prozent Abgabe sind ein Klacks gegen die Mehrkosten, die ihm beim Einsatz anderer entstehen.
5. Weisen Sie darauf hin, dass er bei wirklichen Zahlungsproblemen die ratenweise Nachzahlung bei der Künstlersozialkasse beantragen kann.
6. Bieten Sie – als Serviceleistung – an, seinem Steuerberater bzw. seinen sonstigen Mitarbeitern oder Unternehmensgliederungen die Informationsschriften der Künstlersozialkasse zukommen zu lassen. (Sie selbst finden diese unter www.kuenstlersozialkasse.de.)
7. Weisen Sie darauf hin, dass er für alle seine sonstigen Mitarbeiter, die in Anstellung arbeiten, rund 20 Prozent an Nebenkosten hat, erheblich mehr als für Sie.
8. Machen Sie darauf aufmerksam, dass der Abgabesatz zumindest in der Zukunft sinkt (2008 auf 4,9 Prozent).
9. Weisen Sie darauf hin, dass das Gesetz einen Abzug der Abgabe von den Honoraren verbietet (§ 32 Sozialgesetzbuch I).
10. Es war und ist nicht Ihre Aufgabe, Ihren Auftraggeber auf Abgaben aufmerksam zu machen. Wenn Ihr Auftraggeber ein Auto kauft, kann er dem Verkäufer ja später auch nicht ernsthaft vorwerfen, er hätte ihn auf die horrenden Pflichtversicherungen für Autos hinweisen müssen.
__________________________
Der BDG befasst sich aktuell ebenfalls mit dieser Thematik und gibt u.a. folgende Tipps:
Ob diese Tipps alle sinnvoll sind, sei dahingestellt.
Spätestens bei Punkt 9 ist das Vertrauensverhältnis eh dahin.
Sehr schön auch in einem anderen Beitrag des BDG nachzulesen (sinngemäß), dass, wenn man flott eine GmbH gründen würde, um dem Kunden Zahlungen zu ersparen, man ja selber Abgaben zahlen müsste, wenn man selber ausführend gestaltet und dann die Honorare auch um diesen Betrag wieder anheben müüsste, die der Kunde dann zu begleichen hätte. Höhö.
Anmerkung der Moderation
Ursprünglich wurde das Thema in diesem Thread diskutiert.
https://www.macuser.de/threads/kein-job-da-in-kuenstlersozialkasse.351251/
1. Erklären Sie Ihrem Auftraggeber, dass die Abgabepflicht seit 25 Jahren besteht. Wenn er sich irgendwo beschweren will, dann bei seinem Steuerberater.
2. Weisen Sie darauf hin, dass der Vorgang mit Ihnen persönlich nichts zu tun hat, nicht einmal damit, dass Sie Freischaffender oder Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Für jeden, der Honorare für freie künstlerische oder publizistische Leistungen erhält, ist die Abgabe zu zahlen.
3. Machen Sie Ihren Auftraggeber darauf aufmerksam, dass er die Künstlersozialabgabe als Betriebsausgabe geltend machen kann. Das minimiert seine Belastung.
4. Machen Sie deutlich, dass der Einsatz von Ihnen erheblich günstiger war und ist, als wenn er über eine große Agentur oder GmbH Leistungen einkauft. Die rund 5 Prozent Abgabe sind ein Klacks gegen die Mehrkosten, die ihm beim Einsatz anderer entstehen.
5. Weisen Sie darauf hin, dass er bei wirklichen Zahlungsproblemen die ratenweise Nachzahlung bei der Künstlersozialkasse beantragen kann.
6. Bieten Sie – als Serviceleistung – an, seinem Steuerberater bzw. seinen sonstigen Mitarbeitern oder Unternehmensgliederungen die Informationsschriften der Künstlersozialkasse zukommen zu lassen. (Sie selbst finden diese unter www.kuenstlersozialkasse.de.)
7. Weisen Sie darauf hin, dass er für alle seine sonstigen Mitarbeiter, die in Anstellung arbeiten, rund 20 Prozent an Nebenkosten hat, erheblich mehr als für Sie.
8. Machen Sie darauf aufmerksam, dass der Abgabesatz zumindest in der Zukunft sinkt (2008 auf 4,9 Prozent).
9. Weisen Sie darauf hin, dass das Gesetz einen Abzug der Abgabe von den Honoraren verbietet (§ 32 Sozialgesetzbuch I).
10. Es war und ist nicht Ihre Aufgabe, Ihren Auftraggeber auf Abgaben aufmerksam zu machen. Wenn Ihr Auftraggeber ein Auto kauft, kann er dem Verkäufer ja später auch nicht ernsthaft vorwerfen, er hätte ihn auf die horrenden Pflichtversicherungen für Autos hinweisen müssen.
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Der BDG befasst sich aktuell ebenfalls mit dieser Thematik und gibt u.a. folgende Tipps:
Ob diese Tipps alle sinnvoll sind, sei dahingestellt.
Spätestens bei Punkt 9 ist das Vertrauensverhältnis eh dahin.
Sehr schön auch in einem anderen Beitrag des BDG nachzulesen (sinngemäß), dass, wenn man flott eine GmbH gründen würde, um dem Kunden Zahlungen zu ersparen, man ja selber Abgaben zahlen müsste, wenn man selber ausführend gestaltet und dann die Honorare auch um diesen Betrag wieder anheben müüsste, die der Kunde dann zu begleichen hätte. Höhö.
Anmerkung der Moderation
Ursprünglich wurde das Thema in diesem Thread diskutiert.
https://www.macuser.de/threads/kein-job-da-in-kuenstlersozialkasse.351251/
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